
Einflussnahme auf Behandlung
Krankenkassen dürfen Versicherte nur nach schriftlicher Einwilligung anrufen
02.10.2021·Das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) weist darauf hin, dass Krankenkassen bezüglich eines Behandlungsablaufs nur dann telefonisch mit ihren Versicherten in Kontakt treten dürfen, wenn diese dem Anruf vorher schriftlich oder elektronisch zugestimmt haben. Die Klarstellung sei nunmehr auch gesetzlich fixiert.
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Dies ist ein Ausdruck aus www.krankenkassen-direkt.de
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© 2000-2025 Redaktion kkdirekt; alle Rechte vorbehalten, alle Angaben ohne Gewähr.
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