
Urlaubsvertretung vom Hausarzt - keine zweite Praxisgebühr
13.08.2007·Für eine Behandlung beim Urlaubsvertreter des Hausarztes müssen gesetzlich Krankenversicherte keine zweite Praxisgebühr zahlen. Darauf weist der Verband der Angestellten-Krankenkassen (VdAK) in Siegburg hin. "Wenn Patienten innerhalb des Quartals die Gebühr schon bezahlt haben, müssen sie...
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