
Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung ab 2010 voll absetzbar
24.06.2009·Im Rahmen einer Basisabsicherung werden die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung ab 2010 voll absetzbar. Die Änderung hatte das Bundesverfassungsgericht dem Gesetzgeber bereits im Jahr 2008 aufgetragen.
Ab dem 01.01.2010 können die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung in voller Höhe von der Steuer abgesetzt werden, soweit damit eine Absicherung auf Basis der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung erreicht wird. Die Neuregelung ist Bestandteil des "Bürgerentlastungsgesetzes", welches der Bundestag am vergangenen Freitag in Berlin beschlossen...
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