
Urteil zur Klinikwahl: Krankenkasse kann Rehaeinrichtung vorgeben
08.05.2013·Für gesetzlich Krankenversicherte gibt es keine Mehrkostenbeteiligung für stationäre Einrichtungen. Ist eine selbstgewählte Einrichtung teurer als die von der Kasse vorgegebene, entfällt der Erstattungsanspruch vollständig.
Wählt ein Versicherter in Abweichung der Vorgabe seiner Krankenkasse eine teurere Einrichtung für seine stationäre medizinische Rehabilitation, so hat er auch dann keinen Erstattungsanspruch gegen seine Kasse, wenn es sich um eine Vertragseinrichtung handelt und er die Differenzkosten aus eigener Tasche zu tragen beabsichtigt. Dies hat das Bundessozialgericht...
meineGKV - Vorteile der Registrierung (kostenfrei)
Als angemeldeter Nutzer von krankenkassen direkt haben Sie neben dem vollen Lesezugriff für alle Inhalte weitere Vorteile:
- Zeitlich unbegrenzte Recherchemöglichkeit im kompletten Archiv,
- Persönliche Lese- und Merkliste mit Notizfunktion,
- Sie erhalten neue Inhalte per E-Mail (optional)
- Einrichtung eines individuellen GKV-Stellenalarms (Benachrichtigung über neue Stellenanzeigen per E-Mail),
- Höhere Detailstufe bei den Daten der Krankenkassen,
- Mehr Infos und Funktionen, z. B. beim Midijobrechner (vormals Gleitzonenrechner), bei Angaben zu Vorstandsbezügen, etc.
- Zusätzliche Inhalte und Optionen beim GKV-Newsletter

Dies ist ein Ausdruck aus www.krankenkassen-direkt.de
Es gelten die Allgemeinen Nutzungsbedingungen.
© 2000-2025 Redaktion kkdirekt; alle Rechte vorbehalten, alle Angaben ohne Gewähr.
Dies ist ein Ausdruck aus www.krankenkassen-direkt.de
Es gelten die Allgemeinen Nutzungsbedingungen.
© 2000-2025 Redaktion kkdirekt; alle Rechte vorbehalten, alle Angaben ohne Gewähr.