
Urteil
LSG stärkt Richtlinien-Kompetenz des Gemeinsamen Bundesausschusses G-BA
02.08.2007·Das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen bestätigt die Vorwirkung der Richtlinien-Kompetenz des Bundesausschusses von Kassen und Ärzten für das Hilfsmittelverzeichnis.
Hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) eine Behandlungsmethode ausgeschlossen oder noch nicht zugelassen, dürfen auf ihr beruhende Hilfsmittel nicht in das Hilfsmittelverzeichnis der Spitzenverbände der Krankenkassen aufgenommen werden. Dies entschied das Landessozialgericht (LSG) Nordrhein-Westfalen und bestätigte damit eine entsprechende Vorwirkung...
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