
Urteil
Arbeitgeber trägt Beweislast bei Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge
18.08.2007·Besteht Unklarheit darüber, ob Sozialversicherungsbeiträge gezahlt wurden oder nicht, muss der beitragspflichtige Arbeitgeber entsprechende Zahlungsbelege vorlegen können. Kann er dies nicht, ist davon auszugehen, dass die Beitragsforderung fortbesteht. Dies entschied das Landessozialgerichts...
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