
Urteil
Verspätete Bearbeitung eines Widerspruchs kann teuer werden
14.09.2007·Eine Krankenkasse muss über einen Widerspruch innerhalb von drei Monaten entscheiden. Tut sie dies nicht, hat die Krankenkasse in einem späteren Prozess die Kosten für die Beauftragung eines Rechtsanwalts auch dann zu tragen, wenn sie gewinnt. So das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen...
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