
Urteil
Keine Kostenerstattung bei nicht anerkannten Untersuchungs- und Behandlungsmethoden
17.10.2007·Gesetzlich Krankenversicherte haben nur Anspruch auf Erstattung von Kosten neuer Untersuchungs- und Behandlungsmethoden, wenn die Bundesausschüsse in ihren Richtlinien diesbezügliche Empfehlungen abgegeben haben. Dies entschied das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen (LSG NRW) in einem...
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