
Urteil
Vom Arbeitgeber gezahlte Bußgelder sind beitragspflichtiges Arbeitsentgelt
07.11.2007·Bezahlt der Arbeitgeber Geldbußen, die seinen Arbeitnehmern wegen Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung auferlegt wurden, handelt es sich bei diesen Zahlungen um Arbeitsentgelt. Auf dieses Arbeitsentgelt sind Sozialversicherungsbeiträge zu zahlen. Dies entschied das Sächsische Landessozialgericht...
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