
Urteil
Keine Kostenrückerstattung bei nicht erfolgtem Rettungswagen-Transport
29.01.2009·Eine gesetzliche Krankenkasse muss die Rettungswagen-Einsatz-Gebühren für einen nicht erfolgten Transport ins Krankenhaus nicht tragen, da dies nicht Teil des Leistungskataloges einer gesetzlichen Krankenkasse ist. Dies entschied das Bundessozialgericht durch Urteil vom 6. November 2008....
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