
Urteil
Barockreiten ist keine Kunst im Sinne des Künstlersozialversicherungsgesetzes
20.04.2009·Die Ausübung und Vermittlung "Barockreitkunst" (klassisch-barocke Dressur, Zirzensik und Damensattel) stellt eine handwerkliche bzw. sportliche und keine künstlerische Tätigkeit dar. Es besteht daher keine Versicherungspflicht in der Künstlersozialversicherung. Das entschied das Sozialgericht...
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