
Vorstandsverträge
BVA dementiert neue Richtlinie zur Vergütungshöhe
20.08.2014·Für Vorstandsverträge bei gesetzlichen Krankenkassen gilt seit August 2013 ein engerer Rahmen. Ursache hierfür ist die vom Gesetzgeber eingeführte Zustimmungspflicht der Aufsichtsbehörden.
Das Bundesversicherungsamt (BVA) hat einen Bericht des Nachrichtenmagazins "Spiegel" (online) zurückgewiesen, wonach den Vorständen mehrerer gesetzlicher Krankenkassen im Zuge einer neuen Richtlinie der Aufsichtsbehörde empfindliche Einbußen bei ihren Bezügen drohten. "Es gibt keine neue Richtlinie des BVA im Bereich der Vorstandsvergütungen der GKV",...
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