
Patientenrechte
Gericht bestätigt automatische Leistungsgenehmigung bei nicht fristgerechter Entscheidung der Krankenkasse
31.03.2015·Lange Entscheidungswege in der Bürokratie der gesetzlichen Krankenversicherung sollen nicht zu Lasten der Patienten gehen. Mit dieser Intention wurden durch das Patientenrechtegesetz von 2013 verbindliche Entscheidungsfristen für Krankenkassen eingeführt. Nach deren Ablauf gelten die beantragten Leistungen dann automatisch als genehmigt. Dies bestätigte nun nochmals ein Sozialgericht.
Als angemeldeter Nutzer von krankenkassen direkt haben Sie neben dem vollen Lesezugriff für alle Inhalte weitere Vorteile:
- Zeitlich unbegrenzte Recherchemöglichkeit im kompletten Archiv,
- Persönliche Lese- und Merkliste mit Notizfunktion,
- Sie erhalten neue Inhalte per E-Mail (optional)
- Einrichtung eines individuellen GKV-Stellenalarms (Benachrichtigung über neue Stellenanzeigen per E-Mail),
- Höhere Detailstufe bei den Daten der Krankenkassen,
- Mehr Infos und Funktionen, z. B. beim Midijobrechner (vormals Gleitzonenrechner), bei Angaben zu Vorstandsbezügen, etc.
- Zusätzliche Inhalte und Optionen beim GKV-Newsletter

Dies ist ein Ausdruck aus www.krankenkassen-direkt.de
Es gelten die Allgemeinen Nutzungsbedingungen.
© 2000-2025 Redaktion kkdirekt; alle Rechte vorbehalten, alle Angaben ohne Gewähr.
Dies ist ein Ausdruck aus www.krankenkassen-direkt.de
Es gelten die Allgemeinen Nutzungsbedingungen.
© 2000-2025 Redaktion kkdirekt; alle Rechte vorbehalten, alle Angaben ohne Gewähr.