
Schadenersatz nach Behandlungsfehlern
Gebot des fairen Verfahrens gilt in besonderem Maße bei Arzthaftungsprozessen
14.04.2015·Eine medizinisch nicht sachkundige Partei kann sich innerhalb von Arzthaftungsprozessen auf das Recht berufen, auch nach dem Vorliegen eines gerichtlichen Gutachtens unter Zuhilfenahme eines weiteren Mediziners zu schwierigen medizinischen Fragen noch einmal Stellung zu nehmen.
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