
Bundessozialgericht
Gutachen der gesetzlichen und privaten Pflegeversicherung sind gleichwertig
29.04.2015·In sozialgerichtlichen Verfahren sind Gutachten der Medizinischen Dienste von privater und gesetzlicher Krankenversicherung künftig gleich zu behandeln. Dies hat das Bundessozialgericht in Kassel entschieden. Die Bindungswirkung von Gutachten im Auftrag der privaten Assekuranz wird damit eingeschränkt.
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© 2000-2025 Redaktion kkdirekt; alle Rechte vorbehalten, alle Angaben ohne Gewähr.
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