
Landessozialgericht
Unterhaltsabfindung ist bei Beitragsbemessung auf 10 Jahre zu verteilen
12.05.2015·Wird die Unterhaltspflicht nach Scheidung durch eine Einmalzahlung abgegolten, ist diese bei der Beitragsbemessung der gesetzlichen Krankenversicherung auf 10 Jahre zu verteilen. Eine Schlechterstellung gegenüber Personen, die ihren nachehelichen Unterhalt monatlich erhalten, soll damit nach einer aktuellen LSG-Entscheidung verhindert werden.
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