
Oberlandesgericht
Keine Umkehr der Beweislast für Hygienemängel bei mehreren MRSA-Infektionen in einer Klinik
18.05.2015·In Deutschland treten nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums jährlich zwischen 400.000 bis 600.000 behandlungsassoziierte Infektionen auf. 10.000 bis 15.000 hiervon nehmen einen tödlichem Verlauf. Die Beweislast für einen Mangel an Behandlungshygiene liegt dabei im Streitfall beim Patienten. Dies gilt auch dann, wenn gleich mehrere Patienten einer Klinik eine Infektion erleiden. Dies hat das OLG Hamm in einem aktuellen Urteil bestätigt.
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