
Schwierige Personalsuche
Wiederwahlverbot für Chefposten im Gemeinsamen Bundesausschuss soll fallen
27.05.2015·Der amtierende Chef des Gemeinsamen Bundesausschusses, Prof. Josef Hecken, kann trotz des geltenden Wiederwahlverbots darauf hoffen, dem obersten Beschlussgremium der Selbstverwaltung von Ärzten, Krankenhäusern und Krankenkassen auch in der kommenden Amtszeit ab 01.07.2018 vorsitzen zu dürfen. Nötig ist dafür jedoch eine Gesetzesänderung.
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© 2000-2025 Redaktion kkdirekt; alle Rechte vorbehalten, alle Angaben ohne Gewähr.
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