
Bundestag beschließt E-Health-Gesetz
Erste Anwendungen auf elektronischer Gesundheitskarte bis 2018
07.12.2015·Nach dem E-Health-Gesetz soll die elektronische Gesundheitskarte spätestens in zwei Jahren erste Anwendungen zum Nutzen des Patienten beinhalten. Hierzu zählen medizinische Notfalldaten, ein Medikationsplan und Arztbriefe. Bei Abweichungen vom Terminplan drohen den Beteiligten nunmehr finanzielle Sanktionen. Diese träfen jedoch die Falschen, meinen die Kassen.
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© 2000-2025 Redaktion kkdirekt; alle Rechte vorbehalten, alle Angaben ohne Gewähr.
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