
Zusatzbeitragssatz 2018
"Relative Beitragserhöhung" löst kein Sonderkündigungsrecht für Versicherte aus
15.11.2017·Ab Januar 2018 wird der "durchschnittliche Zusatzbeitragssatz" um 0,1 Punkte gesenkt. Gehen die Kassen diesen Weg nicht mit, erhöhen sie über einen zum Kassendurchschnitt steigenden Finanzbedarf indirekt sogar ihren Zusatzbeitragssatz. Die Informationspflichten der Krankenkassen und Sonderkündigungsrechte der Mitglieder gelten in diesen Fällen jedoch nicht.
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© 2000-2025 Redaktion kkdirekt; alle Rechte vorbehalten, alle Angaben ohne Gewähr.
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