
Einigung bei Pflege: Höherer Beitragssatz für Kinderlose
05.07.2004·Ab kommenden Jahr müssen Kinderlose einen um 0,25 Prozentpunkte erhöhten Beitrag zur gesetzlichen Pflegeversicherung zahlen. Zurückgehend auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes (BVerfG) aus dem Jahr 2001 muss der Gesetzgeber eine "Besserstellung" von Eltern gegenüber Kinderlosen in...
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