
AOK-Fusionen: Eingriff in die Rechte von BKK und IKK?
16.08.2004·Die geplanten Fusionen im Bereich der Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOK) könnten mittelbar auch in die Rechte von Betriebs- (BKK) und Innungskrankenkassen (IKK) eingreifen. Betroffen ist insbesondere die Abgrenzung des regionalen Zuständigkeitsbereichs der Kassen, die über einen so genannten...
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