
MDK-Reformgesetz
Abspaltung des Medizinischen Dienstes (MDK) von Krankenkassen beschlossen
17.07.2019·Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) wird künftig organisatorisch von den Krankenkassen getrennt und soll als unabhängige Körperschaft des öffentlichen Rechts agieren. Zudem wird die Prüfung der Krankenhausabrechnung geändert und begrenzt - strittige Kodier- und Abrechnungsfragen sollen dadurch systematisch vermindert werden. Das sind Ziele des "Gesetzes für bessere und unabhängigere Prüfungen - MDK-Reformgesetz", dessen Entwurf am Mittwoch (17.07.2019) vom Bundeskabinett beschlossen wurde.
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Dies ist ein Ausdruck aus www.krankenkassen-direkt.de
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© 2000-2025 Redaktion kkdirekt; alle Rechte vorbehalten, alle Angaben ohne Gewähr.
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