
Kabinettsbeschlüsse
Beitragssenkung bei Betriebsrenten und zur Arbeitslosenversicherung
19.11.2019·Betriebsrentner müssen künftig weniger Beiträge zahlen. Ab 01.01.2020 soll ein Freibetrag von 159,25 Euro gelten. Das hat das Bundeskabinett am Montag in Berlin beschlossen. Einen weiteren Beschluss fasste das Kabinett zum Beitragssatz in der Arbeitslosenversicherung. Dieser soll ab 2020 erneut um 0,1 Punkt sinken.
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