
Übergangsbereich bis 1.300 Euro
Beitragsberechnung für Midijobs ab Januar 2020
09.12.2019·Die Beitragsberechnung für den im Juli 2019 eingeführten "Übergangsbereich" wird zum 01.01.2020 angepasst. Hintergrund ist ein Beschluss der Bundesregierung zur zeitweisen Absenkung des Beitragssatzes zur Arbeitslosenversicherung sowie die Festlegung eines höheren "durchschnittlichen Zusatzbeitragssatzes" in der gesetzlichen Krankenversicherung.
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