
Kabinettsbeschluss
Neuregelungen für Intensivpflege und medizinische Rehabilitation
12.02.2020·Intensiv-Pflegebedürftige sollen besser versorgt, Fehlanreize in der Intensivpflege beseitigt und die Selbstbestimmung der Betroffenen gestärkt werden. Das sind die Ziele des Entwurfs eines "Gesetzes zur Stärkung von intensivpflegerischer Versorgung und medizinischer Rehabilitation in der gesetzlichen Krankenversicherung" (Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz, GKV-IPReG). Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf am 12.02.2020 beschlossen.
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