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Bundestag beschließt GKV-FKG

Neue Regeln für den Wettbewerb und Finanzausgleich der Krankenkassen

13.02.2020·Der Bundestag hat am Donnerstag das "Gesetz für einen fairen Kassenwettbewerb in der gesetzlichen Krankenversicherung" (GKV-FKG) beschlossen. Kernpunkte des Gesetzes sind Neuregelungen im Organisations- und Haftungsrecht der Kassen sowie eine zielgenauere Ausrichtung des Risikostrukturausgleichs (RSA). Mit dem FKG treten zudem Regelungen zur Vermeidung von Lieferengpässen bei Arzneimitteln in Kraft. Zuvor wurde das Gesetz nach Streichung wesentlicher Inhalte noch umbenannt.

Der Wettbewerb zwischen den gesetzlichen Krankenkassen soll durch das GKV-FKG fairer und zielgenauer als bisher ausgestaltet werden. Hierzu wurden Regelungen zur Haftung der Krankenkassen füreinander, Verhaltensregeln für den Wettbewerb der Kassen untereinander sowie Strukturen im Spitzenverband Bund der Krankenkassen und bei der Aufsicht angepasst....

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© 2000-2024 Redaktion kkdirekt; alle Rechte vorbehalten, alle Angaben ohne Gewähr.

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