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Keine Praxisgebühr bei Arbeitsunfall - sonst Erstattung

30.10.2004·Patienten, die wegen eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit einen Arzt aufsuchen, müssen keine Praxisgebühr zahlen. Wurde die Gebühr bereits berechnet, ist eine Rückerstattung möglich. Darauf weist der Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften (HVBG) hin. Die "Zehn-Euro-Regelung"...

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