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Datenschutz-Grundverordnung DSGVO

Aufsichtsbehörden kündigen erstmalige Prüfung der Websites von Krankenkassen an

22.06.2020·Sowohl der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Professor Ulrich Kelber, als auch das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) haben angekündigt, die Einhaltung des Datenschutzes auf den Internetseiten der Krankenkassen prüfen zu wollen. Im Vordergrund der Prüfungen stünden nach Auskunft der Behörden neben technisch organisatorischen Maßnahmen insbesondere auch die Zulässigkeit von Einbindungen Dritter, über die personenbezogene Daten in Drittländer außerhalb der EU weitergeleitet werden.

Bereits im Januar 2020 hatte krankenkassen-direkt.de (kkdirekt) bei allen 66 unter Aufsicht des BAS (vormals Bundesversicherungsamt BVA) stehenden Krankenkassen eine Schnellprüfung der Internetseiten durchgeführt. Im Ergebnis lagen bei 50 Websites Anhaltspunkte für einen möglichen Verstoß gegen die DSGVO vor (vgl. "Links zum Thema"). 44 Websites zeigten...

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Dies ist ein Ausdruck aus www.krankenkassen-direkt.de
Es gelten die Allgemeinen Nutzungsbedingungen.
© 2000-2024 Redaktion kkdirekt; alle Rechte vorbehalten, alle Angaben ohne Gewähr.

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