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Elektronische Patientenakte ab 2021

Bundestag beschließt Patientendaten-Schutz-Gesetz

03.07.2020·Der Bundestag hat am 03.07.2020 das "Patientendaten-Schutz-Gesetz" (PDSG) beschlossen. Ziel des Gesetzes ist es, digitale Angebote wie das E-Rezept oder die elektronische Patientenakte nutzbar zu machen und den Schutz der sensiblen Gesundheitsdaten zu sichern.

Mittels App können Versicherte ihre E-Rezepte künftig in einer Apotheke ihrer Wahl einlösen. Facharzt-Überweisungen lassen sich digital übermitteln. Und Patienten bekommen ab 2021 ein Recht darauf, dass Ärzte ihre elektronische Patientenakte (ePA) befüllen. In der ePA lassen sich dann ab 2022 auch der Impfausweis, der Mutterpass, das gelbe U-Heft für...

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