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Krankenhauszukunftsgesetz - KHZG

Bundestag beschließt Investitions- und Hilfsprogramm für Krankenhäuser

18.09.2020·Der Bundestag hat am Freitag (18.09.2020) in 2. und 3. Lesung das "Krankenhauszukunftsgesetz" (KHZG) beschlossen. Das Gesetz sieht vor, dass der Bund 3 Milliarden Euro bereitstellt, damit Krankenhäuser in moderne Notfallkapazitäten, die Digitalisierung und ihre IT-Sicherheit investieren können. Die Länder sollen weitere Investitionsmittel von 1,3 Milliarden Euro aufbringen.

Mit dem Gesetz wird das durch die Koalition am 03.06.2020 beschlossene "Zukunftsprogramm Krankenhäuser" umgesetzt. Das KHZG bedarf nicht der Zustimmung des Bundesrates und wird voraussichtlich im Oktober dieses Jahres in Kraft treten. / Die Pandemie habe deutlich gemacht, wie wichtig gut ausgerüstete und funktionierende Krankenhäuser sind, so Bundesgesundheitsminister...

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© 2000-2024 Redaktion kkdirekt; alle Rechte vorbehalten, alle Angaben ohne Gewähr.

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