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Neue Regelungen zur Pandemie

Kabinett beschließt "Drittes Bevölkerungsschutzgesetz"

28.10.2020·Erwerbstätige Eltern unterstützen, Impfungen für Nichtversicherte ermöglichen, die Einreise aus Risikogebieten regeln, Laborkapazitäten für Tests erweitern - das sind wesentlichen Ziele des Entwurfs eines "Dritten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite", dem am Mittwoch (28.10.2020) das Bundeskabinett zugestimmt hat.

Nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) entwickle das Gesetz die bisherigen Regelungen der beiden im März und im Mai 2020 beschlossenen Bevölkerungsschutzgesetze (vgl. "Links zum Thema") fort und berücksichtige dabei die während der Pandemie gemachten Erfahrungen, neue Erkenntnisse über das Coronavirus SARS-CoV-2 und seine Verbreitung.

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU): "Wir erleben derzeit eine kritische Phase der Pandemie. Die Lage ist ernst. Das dynamische Ausbruchsgeschehen zeigt: Wir müssen in der Corona-Pandemie schnell reagieren können. Dazu wollen wir mit diesem Gesetzentwurf beitragen. Wir bereiten mögliche COVID-19-Impfungen vor, erweitern Laborkapazitäten und machen einheitliche Vorgaben für die Rückkehr aus Risikogebieten. Unser oberstes Ziel bleibt, Infektionsketten zu durchbrechen und unser Gesundheitssystem vor Überlastung zu schützen."

Die Regelungen im Überblick:

Impfprogramme werden vorbereitet
In Bezug auf Schutzimpfungen und Testungen sollen nicht nur Versicherte, sondern auch Nichtversicherte einen entsprechenden Anspruch haben können, wenn eine Rechtsverordnung des BMG dies vorsieht. Die Rechtsverordnung kann für die entsprechenden Leistungen auch Regelungen u. a. zur Vergütung und Abrechnung vorsehen.

Digitale Einreiseanmeldung zur besseren Nachverfolgung des Infektionsgeschehens
Die bislang vorgesehenen Regelungen zum Reiseverkehr werden für den Fall einer "epidemischen Lage von nationaler Tragweite" angepasst. Eine digitale Einreiseanmeldung kann nach Aufenthalt in Risikogebieten verordnet werden, um eine bessere Nachvollziehbarkeit der Quarantäneeinhaltung durch die zuständigen Behörden zu ermöglichen.

Weitere Unterstützung für erwerbtätige Eltern
Die mit dem ersten Bevölkerungsschutzgesetz im März 2020 geschaffene Entschädigungsregelung für Eltern wird fortgeführt, bei einem unter Quarantäne gestellten Kind ist ebenfalls eine Entschädigungszahlung möglich.

Anspruch auf Verdienstausfall wird neu geregelt
Der Begriff des Risikogebiets wird "legaldefiniert". In diesem Zusammenhang soll Entschädigung wegen Verdienstausfalls künftig ausgeschlossen sein, wenn der Absonderung eine vermeidbare Reise in ein Risikogebiet zugrunde liegt.

Weiterentwicklung der verwendeten Surveillance-Instrumente
Damit weitere wissenschaftliche Erkenntnisse über die Verbreitung des Virus und den Verlauf der Pandemie gewonnen werden können, sieht das Gesetz neuartige Surveillance-Instrumente (Überwachungs-Instrumente) beim Robert Koch-Institut vor.

Mehr Laborkapazitäten für Corona-Tests
Im Sinne einer effizienten Nutzung der vorhandenen Testkapazität wird der Arztvorbehalt modifiziert, um patientennahe Schnelltests auf das Coronavirus SARS-CoV-2 einsetzen zu können und bei Bedarf auch Kapazitäten der veterinärmedizinischen Labore abrufen zu können.

Das 3. Bevölkerungsschutzgesetz bedarf der Zustimmung des Bundesrates und soll voraussichtlich im Dezember 2020 in Kraft treten.

Links zum Thema

  • Entwurf des 3. Bevölkerungsschutzgesetzes (PDF, extern, 212 KB)
  • Zweites Gesetzespaket zur Corona-Krise vom 14.05.2020
  • Erstes Gesetzespaket zur Corona-Krise vom 23.03.2020


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