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Wettbewerbsrecht

Krankenkassen droht Werbeverbot im Sport

29.01.2021·Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) plant eine Rechtsverordnung zur Schaffung eines verbindlichen Rahmens für Werbung durch gesetzliche Krankenkassen. Sponsoring im Spitzen- und Profisport über Banden- und Trikotwerbung wären demnach künftig ausdrücklich unzulässig. Spahn fängt mit der Verordnung indirekt auch einen 2020 gescheiterten Reformansatz ein, wonach die verbliebenen elf AOKn in eine bundeseinheitliche Aufsichtspraxis überführt werden sollten.

Gesetzliche Krankenkassen unterliegen bei ihrer Werbetätigkeit gewissen Grenzen. Die für alle Unternehmen geltenden Verhaltensmaßstäbe des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) werden im Fall der Krankenkassen ergänzt und überlagert durch besondere öffentlich-rechtliche Bindungen, die sich aus den Vorschriften des Sozialversicherungsrechts...

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© 2000-2024 Redaktion kkdirekt; alle Rechte vorbehalten, alle Angaben ohne Gewähr.

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