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Vorstandsvergütungen 2020

Das verdienen die Chefs der Krankenkassen/-verbände, des MDK und der Ärzteorganisationen

02.03.2021·Knapp 150 Institutionen des Gesundheitswesens haben zum 01. März die Vergütungen ihrer Vorstände und Geschäftsführungen für 2020 veröffentlicht. Mit dabei sind die Zahlen der Ersatzkassen, Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOK), Betriebs- (BKK) und Innungskrankenkassen (IKK). Trotz Spitzenverdienste bei den Kassenvorständen bis 354.040,32 Euro und vereinzelnd hoher Steigerungsraten von bis zu 30 Prozent ist der TOP-Verdiener in der Selbstverwaltung des Gesundheitssystems auch für 2020 erneut in einem anderen Bereich zu finden.

Schon seit 2004 müssen die Vorstandsbezüge jährlich zum 01. März des Folgejahres veröffentlicht werden, seit 2013 gilt darüber hinaus ein sogenannter Genehmigungsvorbehalt der jeweiligen Aufsichtsbehörde. Unter die Meldepflicht fallen sowohl die Grundvergütungen (Fixgehalt) als auch die variablen, erfolgsabhängigen Vergütungsbestandteile. Weitere Inhalte...

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© 2000-2024 Redaktion kkdirekt; alle Rechte vorbehalten, alle Angaben ohne Gewähr.

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