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Corona-Schutzimpfung für Kinder

Oberlandesgericht: Bei Uneinigkeit der Eltern entscheidet Empfehlung der STIKO

25.08.2021·Können sich die sorgeberechtigten Eltern nicht einheitlich zur Frage der Impfung ihres unter 16-jährigen Kindes gegen Corona einigen, ist die Entscheidung über die Durchführung der Schutzimpfung mit einem mRNA-Impfstoff an den Elternteil zu übertragen, der sich auf eine bestehende Empfehlung der STIKO beruft. Voraussetzung ist, dass auch das Kind die Impfung befürwortet. Dies hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) mit einem heute veröffentlichten Urteil entschieden.

In dem vom OLG zu entscheidenden Fall haben die geschiedenen Eltern eines 2005 geborenen Kindes gemeinsam die elterliche Sorge ausgeübt. Bei dem fast 16-Jährigen liegt gemäß den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission beim Robert Koch Institut (STIKO) aufgrund von Vorerkrankungen eine eindeutige medizinische Indikation für eine Impfung gegen das Corona...

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