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Internetangebote der Krankenkassen

Aufsichtsbehörde tritt beim Datenschutz auf der Stelle

05.10.2021·Das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) hat offenbar weiterhin Probleme damit, eine rechtskonforme Ausgestaltung der Internetseiten von Krankenkassen unter seiner Aufsichtszuständigkeit durchzusetzen. Dies geht aus dem aktuellen Tätigkeitsbericht der Behörde und einer stichprobenartigen Prüfung der Internetangebote entsprechender Kassen durch unsere Redaktion hervor.

Bereits im Januar 2020 hatte krankenkassen-direkt.de (kkdirekt) bei allen 66 damals unter Aufsicht des BAS (vormals Bundesversicherungsamt BVA) stehenden Krankenkassen eine Schnellprüfung der Internetseiten durchgeführt. Im Ergebnis lagen bei 50 Websites Anhaltspunkte für einen möglichen Verstoß gegen die DSGVO vor (vgl. "Links zum Thema"). 44 Websites...

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Dies ist ein Ausdruck aus www.krankenkassen-direkt.de
Es gelten die Allgemeinen Nutzungsbedingungen.
© 2000-2024 Redaktion kkdirekt; alle Rechte vorbehalten, alle Angaben ohne Gewähr.

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