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Frist für Pflegezuschlag: Kinder bis 30. Juni nachweisen

19.05.2005·Gesetzlich Pflegeversicherte ab 23 Jahren müssen seit 2005 einen Beitragszuschlag von 0,25 Prozentpunkten zahlen, sofern sie keine Kinder haben. Dieser vom Versicherten alleine zu tragende Beitragszuschlag entfällt dagegen für Eltern von leiblichen Kindern, Adoptiv-, Stief- oder Pflegekindern...

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