Bundesverfassungsgericht

Aufwand für Kindererziehung muss bei Beiträgen zur Pflegeversicherung stärker berücksichtigt werden

25.05.2022·Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hält es für unvereinbar mit dem Grundgesetz, dass beitragspflichtige Eltern in der sozialen Pflegeversicherung unabhängig von der Zahl der von ihnen betreuten und erzogenen Kinder mit gleichen Beiträgen belastet werden. Dies geht aus einem am Mittwoch (25.05.2022) veröffentlichten Beschluss vom 07.04.2022 hervor.

Im gegenwärtigen System der sozialen Pflegeversicherung werden Eltern mit mehr Kindern gegenüber solchen mit weniger Kindern in spezifischer Weise benachteiligt, weil der mit steigender Kinderzahl anwachsende Erziehungsmehraufwand im geltenden Beitragsrecht keine Berücksichtigung findet. Die gleiche...

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