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Urteil: Beitragsvergleich zwischen Krankenkassen zulässig

25.05.2005·Gesetzlichen Krankenkassen ist es gestattet, Kunden anderer Kassen direkt anzuschreiben und mit Hilfe eines Beitragsvergleichs für den Wechsel zu werben. Dies entschied das Landessozialgericht (LSG) Rheinland-Pfalz in Mainz. Nach Ansicht der Richter müsse die Werbung dabei auf Leistungsunterschiede...

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