Urteil: Beitragsvergleich zwischen Krankenkassen zulässig
25.05.2005·Gesetzlichen Krankenkassen ist es gestattet, Kunden anderer Kassen direkt anzuschreiben und mit Hilfe eines Beitragsvergleichs für den Wechsel zu werben. Dies entschied das Landessozialgericht (LSG) Rheinland-Pfalz in Mainz. Nach Ansicht der Richter müsse die Werbung dabei auf Leistungsunterschiede...
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© 2000-2024 Redaktion kkdirekt; alle Rechte vorbehalten, alle Angaben ohne Gewähr.
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