
Informationspflichten der Kassen ausgesetzt
Durchschnittlicher Zusatzbeitragsatz steigt 2023 um 0,3 Punkte auf 1,6 Prozent
08.11.2022·Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat die Höhe des durchschnittlichen Zusatzbeitragssatzes für das Jahr 2023 auf 1,6 Prozent festgelegt. Anders als sonst, müssen die Krankenkassen ihre Mitglieder bis Mitte 2023 über Beitragserhöhungen sowie das sich daraus ergebende Sonderkündigungsrecht nicht per gesondertem Schreiben informieren.
Keine gesonderten Schreiben zu Beitragserhöhungen
Durch die Anhebung des durchschnittlichen Zusatzbeitragssatzes um 0,3 Punkte von 1,3 auf 1,6 Prozent werden kassenindividuelle Beitragsanhebungen zum Jahreswechsel sehr wahrscheinlich. Im Rahmen des hierbei geltenden Sonderkündigungsrechts für betroffene Mitglieder sind die Kassen bisher verpflichtet, auf die Einführung bzw. Erhöhung eines bestehenden Zusatzbeitrags sowie auf das Kündigungs- und Wahlrecht schriftlich hinzuweisen. Für die Beitragsanpassungen zum Jahreswechsel 2022/23 gilt dies nicht.
Im Zuge des am 20.10.2022 im Bundestag beschlossenen "Gesetzes zur finanziellen Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung" (GKV-Finanzstabilisierungsgesetz / GKV-FinStG) wurde die Informationspflicht der Krankenkassen in wesentlichen Teilen bis zum 30.06.2023 ausgesetzt. Statt durch ein gesondertes Schreiben haben die Krankenkassen ihre Mitglieder auf "andere geeignete Weise" zu informieren, heißt es im Beschluss des Gesundheitsausschusses zum zugrunde liegenden Änderungsantrag.
Die nun beschlossene Aussetzung bis Mitte 2023 beinhaltet auch, dass der Hinweis weiterhin bis spätestens einen Monat vor Ablauf des Monats, für den der Zusatzbeitragssatz erhöht wird, zu erfolgen hat. Zudem muss der Hinweis auf das Kündigungsrecht beinhalten, wie Mitglieder ihr Wechselrecht rechtzeitig und ordnungsgemäß realisieren können. Hierzu gehört auch die Information, dass mit Einführung des elektronischen Meldeverfahrens keine Kündigung im eigentlichen Sinne ausgesprochen wird, sondern eine Wahlerklärung gegenüber der neuen Krankenkasse abgegeben wird.

Dies ist ein Ausdruck aus www.krankenkassen-direkt.de
Es gelten die Allgemeinen Nutzungsbedingungen.
© 2000-2023 Redaktion kkdirekt; alle Rechte vorbehalten, alle Angaben ohne Gewähr.
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