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Änderungen ab 2024

Übergangsbereich für Midijobs bis 2.000 Euro wird angepasst

03.11.2023·Durch die Anhebung des Mindestlohns zum 01.01.2024 ändern sich auch die Verdienstgrenzen für geringfügig entlohnte Beschäftigungen (Minijobs) und Midijobs im Übergangsbereich bis 2.000,00 Euro.

Zum 01.01.2024 steigt der gesetzliche Mindestlohn um 41 Cent auf 12,41 Euro. Dies hat Auswirkungen auf die Verdienstgrenzen für Minijobs und des sich anschließenden Übergangsbereichs bis 2.000,00 Euro. Seit Oktober 2022 wird die Grenze für Minijobs dynamisch ermittelt und entspricht jeweils einer Arbeitszeit von 10 Stunden pro Woche zum gesetzlichen...

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© 2000-2024 Redaktion kkdirekt; alle Rechte vorbehalten, alle Angaben ohne Gewähr.

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