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Bundessozialgericht: Trittbrettfahren in der GKV nicht möglich

08.02.2001·Wer in der Privaten Krankenversicherung (PKV) ist, kann seine Kinder nicht kostenlos beim gesetzlich krankenversicherten Partner mitversichern. Der Ausschluss von Kindern aus der kostenlosen gesetzlichen Familien-Krankenversicherung ist gerechtfertigt, wenn der Hauptverdiener der Familie...

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