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Fälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge ändert sich

23.12.2005·Vom Abrechnungsmonat Januar 2006 an gilt eine neue Fälligkeitsregelung für die Sozialversicherungsbeiträge. Die Beiträge werden dann einheitlich am drittletzten Bankarbeitstag des laufenden Kalendermonats fällig. Bisher mussten Beiträge für Löhne und Gehälter, die bis zum 15. des Monats...

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