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Recht auf Sonderkündigung läuft für viele im Februar aus

17.02.2006·Wer Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse ist, die im Januar ihren Beitragssatz erhöht hat, kann noch bis Ende Februar von seinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen. Im Gegensatz zur regulären Kündigung setzt die Sonderkündigung keinen mindestens 18-monatigen Mitgliedschaftsverlauf...

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