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Urteil: Kassenvorstände müssen Vergütung offen legen

16.08.2006·Gesetzliche Krankenkassen sind nach Ansicht des Sozialgerichts (SG) Speyer dazu verpflichtet, die Bezüge ihrer Vorstände in der Mitgliederzeitschrift zu veröffentlichen. Mit einem am Dienstag veröffentlichten Urteil verneinten die Richter zugleich, dass durch die Pflciht zur Offenlegung...

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