logo

Künstliche Befruchtung: Kassenzuschuss nur für Ehepartner

01.03.2007·Urteil: Gesetzliche Krankenkassen müssen sich auch weiterhin nur bei Ehepartnern an einer künstlichen Befruchtung beteiligen. Unverheiratete haben keinen Anspruch auf Kassenleistungen.

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in Karlsruhe hat eine Regelung des Sozialgesetzbuches bestätigt, wonach ausschließlich miteinander verheiratete Ehepartner von ihrer gesetzlichen Krankenkasse einen Zuschuss zur künstlichen Befruchtung erhalten. Unverheirateten bleibt die Kassenleistung von 50 Prozent der Behandlungskosten damit weiterhin versagt....

Als angemeldeter Nutzer von krankenkassen direkt haben Sie neben dem vollen Lesezugriff für alle Inhalte weitere Vorteile:

  • Zeitlich unbegrenzte Recherchemöglichkeit im kompletten Archiv,
  • Persönliche Lese- und Merkliste mit Notizfunktion,
  • Sie erhalten neue Inhalte per E-Mail (optional)
  • Einrichtung eines individuellen GKV-Stellenalarms (Benachrichtigung über neue Stellenanzeigen per E-Mail),
  • Höhere Detailstufe bei den Daten der Krankenkassen,
  • Mehr Infos und Funktionen, z. B. beim Midijobrechner (vormals Gleitzonenrechner), bei Angaben zu Vorstandsbezügen, etc.
  • Zusätzliche Inhalte und Optionen beim GKV-Newsletter

QR-Code: http://www.krankenkassen-direkt.de

Dies ist ein Ausdruck aus www.krankenkassen-direkt.de
Es gelten die Allgemeinen Nutzungsbedingungen.
© 2000-2024 Redaktion kkdirekt; alle Rechte vorbehalten, alle Angaben ohne Gewähr.

Dies ist ein Ausdruck aus www.krankenkassen-direkt.de
Es gelten die Allgemeinen Nutzungsbedingungen.
© 2000-2024 Redaktion kkdirekt; alle Rechte vorbehalten, alle Angaben ohne Gewähr.