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Gericht stärkt Rechte privat Krankenversicherter

22.03.2007·Zurückgelegte Versicherungszeiten privat Krankenversicherter müssen beim Tarifwechsel auf Wartezeiten angerechnet werden.

Wechseln privat Krankeversicherte ihren Tarif, müssen zurückgelegte Versicherungszeiten beim selben Unternehmen auf mögliche Wartezeiten im neuen Tarif angerechnet werden. Dies entschied das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) am Mittwoch in Leipzig. Das Recht zur Anrechnung der Vorversicherung auf eine Wartezeit bestehe allerdings nur innerhalb der selben...

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