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Höhere Minijob-Grenze für bestimmte Nebentätigkeiten

18.07.2007·Entgelte für einen Minijob können in bestimmten Fällen um bis zu 2.100 Euro pro Jahr höher ausfallen, ohne dass Steuer- und Sozialversicherungspflicht eintritt.

Wer nebenberuflich eine geringfügig entlohnte Beschäftigung (Minijob) ausübt, kann in bestimmten Fällen bis zu 2.100 Euro pro Jahr mehr verdienen, ohne dass damit zugleich steuer- und sozialversicherungspflicht eintritt. Gemeint sind insbesondere Aufwandsentschädigungen für nebenberufliche Tätigkeiten als Übungsleiter in Sportvereinen, als Ausbilder,...

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