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Weniger Kassenbeiträge durch betriebliche Altersvorsorge

06.11.2007·Immer mehr Arbeitnehmer wandeln Teile ihres Gehalts in Versicherungsbeiträge um und sparen damit doppelt. Um diese Möglichkeit auch über 2008 hinaus zu erhalten, will die Bundesregierung am Donnerstag einen entsprechenden Gesetzentwurf beschließen.

Wer Teile seines Gehalts zum Aufbau einer betrieblichen Altersvorsorge verwendet, muss hiervon keine Sozialversicherungsbeiträge und keine Steuern zahlen. Per Gesetzentwurf (BT 16/6539) will die Bundesregierung diese im Zuge der Rentenreform 2001 eingeführte und bis Ende 2008 befristete Abgabenfreiheit auch über 2008 hinaus fortführen. Zur Begründung...

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