logo

BGH bestätigt Abrechnungspraxis bei Privatpatienten

10.11.2007·Bei der Abrechnung ihrer Leistungen mit Privatpatienten dürfen Ärzte die Vergütung mit einem Faktor von bis zu 2,3 multiplizieren. Nur höhere Steigerungen muss der Arzt begründen. Dies ist rechtens, urteilte nun der BGH.

Ärzte dürfen für die Behandlung von Privatpatienten auch dann den Höchstsatz der üblichen Gebührenspanne abrechnen, wenn es sich um eine nur durchschnittliche Leistung handelt. Dies entschied der Bundesgerichtshof (BGH) am Donnerstag in Karlsruhe und stärkte damit die Rechte der Ärzte gegenüber ihren Patienten. Der BGH korrigiert mit seinem Urteil zugleich...

Als angemeldeter Nutzer von krankenkassen direkt haben Sie neben dem vollen Lesezugriff für alle Inhalte weitere Vorteile:

  • Zeitlich unbegrenzte Recherchemöglichkeit im kompletten Archiv,
  • Persönliche Lese- und Merkliste mit Notizfunktion,
  • Sie erhalten neue Inhalte per E-Mail (optional)
  • Einrichtung eines individuellen GKV-Stellenalarms (Benachrichtigung über neue Stellenanzeigen per E-Mail),
  • Höhere Detailstufe bei den Daten der Krankenkassen,
  • Mehr Infos und Funktionen, z. B. beim Midijobrechner (vormals Gleitzonenrechner), bei Angaben zu Vorstandsbezügen, etc.
  • Zusätzliche Inhalte und Optionen beim GKV-Newsletter

QR-Code: http://www.krankenkassen-direkt.de

Dies ist ein Ausdruck aus www.krankenkassen-direkt.de
Es gelten die Allgemeinen Nutzungsbedingungen.
© 2000-2024 Redaktion kkdirekt; alle Rechte vorbehalten, alle Angaben ohne Gewähr.

Dies ist ein Ausdruck aus www.krankenkassen-direkt.de
Es gelten die Allgemeinen Nutzungsbedingungen.
© 2000-2024 Redaktion kkdirekt; alle Rechte vorbehalten, alle Angaben ohne Gewähr.